Aktuelles

Lesen Sie diesen Monat im Feuilleton:

Fragen Sie Ihren Bestatter. Lektionen aus dem Krematorium.

So lautet der Titel eines jüngst erschienenen Buches - eine Art Arbeitsplatzbeschreibung einer amerikanischen Bestatterin aus Los Angeles.

Unter der Rubrik „Zeitgeist“ und der Überschrift „Todesmutig“ konnte man im Spiegel, Ausgabe 3 vom 16.01.2016, von der Ankündigung der deutschen Ausgabe lesen. „Es ist ein makabres wie komisches Plädoyer für einen unbefangenen Umgang mit dem Tod, vor allem aber mit den Toten“.

Diese Ankündigung hört sich interessant an und lässt darauf hoffen, dass eine recht junge Autorin (Geburtsjahr 1986) einen klaren Blick auf das Thema wirft und in ansprechender, aktueller und unterhaltsamer Art und Weise unseren oftmals verklemmten Umgang mit dem Tod neu beleuchtet. Ja - vielleicht sogar einen Imagewandel in Sachen „Umgang mit dem Tod“ anstrebt.

Also: Leseprobe downloaden. Hinsetzen und sich freuen. Allein die ersten Sätze unter „Mehr zum Buch“ lassen Unschönes erahnen. „Wie befördert man übergewichtige Tote aus dem obersten Stockwerk auf die Straße? … Und wie bekommt man Knochen in die Urne?“ Nun gut, die Neugier siegt und das erste Kapitel wird gelesen.

Spätestens bei „Oh Gott, heilige Scheiße, was ist denn das …?“ ist Schluss, die darauf folgende Beschreibung einer Leiche im fortgeschrittenen Verwesungsstadium ist schlicht zu viel des Guten.

Schade - denn es wäre mal wirklich an der Zeit gewesen für eine unterhaltsame Lektüre, die tatsächlich daran interessiert ist, das Thema Tod aus seiner Tabuecke der Gesellschaft zu holen. Aber dies doch bitte immer mit Respekt und Würde! Vor den Verstorbenen und den Angehörigen!

Infos zum Buch: Caitlin Doughty, Fragen Sie Ihren Bestatter. Lektionen aus dem Krematorium, Verlag C.H. Beck

I, Marcus Obal [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) oder CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons

Foto: I, Marcus Obal, CC-BY-SA-3.0 , via Wikimedia Commons

 

„Mein erstes Mal …!“

von Mikel Ortega from Errenteria, Basque Country, Spain, with a retouche by Richard Bartz. [CC BY-SA 2.0]

Bild: Mikel Ortega from Errenteria, Basque Country, Spain, with a retouche by Richard Bartz. [CC BY-SA 2.0]

Irgendwann ist es so weit, ein Mensch aus unserem näheren Umfeld stirbt und wir nehmen teil. Aber wie geht das eigentlich − teilnehmen an einem Todesfall?

Der langjährige nette Nachbar ist verstorben und wir erfahren davon. Von der Nachbarin, über einen Trauerbrief oder aus der Zeitung. Und wir wissen, da gibt es die Tochter des Verstorbenen, die regelmäßig zu Besuch kam. Gerne wollen wir uns mitteilen, unser Beileid aussprechen und vielleicht sogar etwas Trost spenden. Aber was ist passend, was angebracht und was gewünscht?

Eine Kondolenz schriftlich oder auch mündlich auszudrücken, ist nicht ganz einfach. Dennoch sollten wir nicht darauf verzichten, denn Worte helfen den Hinterbliebenen und Trauernden und auch letztlich uns selbst.

Ein paar Tipps:

  • Sprechen Sie die Hinterbliebenen direkt an: „Liebe Frau/Herr oder Familie Müller“
  • Formulieren Sie Ihre Betroffenheit: „Mit großem Bedauern hören wir …“, „Berührt möchten wir unser Beileid aussprechen.“, „Mein Mitgefühl gehört Ihnen.“
  • Senden Sie einen Gruß und Wunsch: „Wir wünschen Ihnen viel Kraft/Mut/Zuversicht.“
  • Wählen Sie eine Karte mit einem tröstlichen Motiv und einem Spruch oder Zitat, das Sie persönlich schön und passend finden.
  • Unterschreiben Sie handschriftlich.
  • Schreiben Sie keine E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Der Besuch der Trauerfeier ist abhängig von den Wünschen der Angehörigen. Steht in der Traueranzeige „Beisetzung im engsten Familienkreis“, ist kein Besuch erwünscht. Ist die Formulierung offen: „Die Trauerfeier findet am Freitag, den 27.05.2016 um 10 Uhr auf dem Hauptfriedhof statt“, ist es einem selbst überlassen, teilzunehmen, aber man ist willkommen. Gleiches gilt für den persönlich erhaltenen Trauerbrief. Für die Teilnahme an einer Beerdigung gibt es heute keine starren Regeln mehr, denn der Grund der Zusammenkunft gibt ohnehin den Ton an. Seien Sie einfach pünktlich und kleiden Sie sich für sich passend. Ein kleiner Blumengruß zum Abschied ist nie verkehrt und kann am offenen Grab niedergelegt werden. Ein Händedruck und ein „herzliches Beileid“ trösten die Hinterbliebenen.

Ein Todesfall ist vor allem traurig und nie alltäglich, aber er gehört zum Leben!

 

Leichenschau in Deutschland − ein interessanter Fall.

von H.p.frei (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0 (httpcreativecommons.orglicensesby-sa4.0)], via Wikimedia Commons_Piktogramm_Arzt.svg

Bild: von H.p.frei (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons_Piktogramm_Arzt.svg

Westfälische Rundschau, Samstag, 06. Februar 2016: „Leichenschau bereitet große Probleme. Pfusch bei der Begutachtung von Toten kommt häufig vor. Kripo-Beamte fordern einen Profi-Leichenbeschauer. Gerichtsmediziner für bessere Ausbildung.“

So der Titel des großen Berichts „Thema des Tages“ der Tageszeitung WR. In Brandenburg hatte eine Notärztin den Leichnam eines 51-Jährigen untersucht und eine natürliche Todesursache bescheinigt. Übersehen hatte die Ärztin drei Stichwunden. Vermutlich waren sie dem Bestatter bei der hygienischen Versorgung des Verstorbenen aufgefallen.

Eine unangenehme Überraschung, die den Bestatter erstaunte und die Hinterbliebenen − so sie denn ahnungslos waren − sicher schockierte. Die Beisetzung erfolgte nicht wie geplant, die Kripo musste eingeschaltet werden, der Leichnam wurde beschlagnahmt, die Trauernden mussten schlicht warten − oder bangen.

Das deutsche Bestattungsgesetz schreibt Hausärzten, Ärzten in Kliniken und eingeschränkt auch Notärzten eine genaue Vorgehensweise der Leichenschau vor. So ist die Leichenschau zum einen unverzüglich festzustellen und zum anderen muss der Verstorbene dabei entkleidet sein. Nur so ist eine umfassende Beschauung überhaupt machbar. Die Kürze der Zeit und in vielen Fällen auch ein Schamgefühl hindern Ärzte in der Realität aber oft genau daran − eine Leichenbeschauung findet oberflächlich statt, evtl. unnatürliche Todesursachen werden übersehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) schätzt die Fehlerquote bei der Leichenschau auf über 40 % und fordert eine besondere Qualifizierung und die kontinuierliche Weiterbildung der Ärzte. Denn die Todesbescheinigung dient nicht nur der Feststellung des Todes, sie darf auch für die Todesursachenstatistik, für Zwecke eines epidemiologischen Krebsregisters sowie für die Durchführung von wissenschaftlich-medizinischen Forschungsvorhaben von öffentlichen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung verwendet werden. Sie ist also von öffentlichem Interesse.

Vielleicht erschließt sich hier aus der Debatte ja ein ganz neues Berufsbild für Ärzte und Pathologen − professioneller Leichenbeschauer.

Quellen: WR Tagesthema 06.02.2016, deutsches Bestattungsgesetz §22 f.

 

Von Takeaway - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0

Bild: Von Takeaway - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0

Design − bis zum Schluss

Eine Urne ist längst nicht mehr nur eine Urne. Es gibt sie in vielfältigen Materialien, in allen denkbaren Farben, mit und ohne klassische Ewigkeits-Motive und auch mit dem „Goldrand“. Die HSV-Urne und die Colani-Urne sind prominente Vertreter der Urnenkollektionen der letzten Jahre.
Manch eine Urne steht sogar als Ausstellungsstück in einem Museum.

Die Anzahl der Kremierungen pro Jahr und somit der Bestattungen in einer Urne hat die klassische Erdbestattung nicht nur in urbanen Regionen fast überholt, sie ist einfach eine moderne Bestattungsart, die viele Möglichkeiten offenhält.

„Brauchbares Alltagsdesign entwickeln“ ist eine der Zauberformeln der Industriedesigner. Einem notwendigen Gebrauchsgegenstand mit geringer Attraktivität − wer schmückt sich schon gerne mit einer Urne? − ein zeitgemäßes, innovatives und trotzdem passendes Outfit zu verleihen, ist eine spannende Aufgabe.

Für das jüngste Beispiel einer sehr individuellen Urne hat die klassische gusseiserne, achteckige Mokka-Kanne von Alfonso Bialetti (*1888, †1970) Pate gestanden. Sein Sohn Renato Bialetti, Chef des italienischen Kaffeemaschinenimperiums, verstarb Mitte Februar dieses Jahres. Seine Asche wurde in einer Urne beigesetzt, die in Form und Farbe eben genau dieser berühmten Kaffeekanne entspricht.

Design gibt es eben doch für jeden Anlass!

Organspende

Bild: Wikimedia - Rostocker - CC by 3.0

Organspende

Der Hirntod ist aus medizinischer und rechtlicher Sicht dem Tod des Menschen gleichgesetzt. Also sind wir tot, wenn es unser Gehirn ist. Oder doch erst, wenn unser Herz nicht mehr schlägt? Organspende ist spätestens seit 1968 ein immer aktuelles Thema. Damals definierten Wissenschaftler den bislang gültigen Zeitpunkt des anerkannten Todes neu. Seither wird der Tod auch dadurch definiert, dass eines unserer Zentralorgane außer Funktion ist − unser Gehirn. Der Hirntod ist gleichgesetzt mit den bislang geltenden Todesanzeichen wie Herzstillstand und Organversagen. Seit 1997 ist diese Definition auch per Transplantationsgesetz juristisch festgelegt.

Wie funktioniert eigentlich die Feststellung des Hirntodes?
Der Hirntod tritt ein, wenn die Gesamtfunktion des Gehirns − Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm − unwiederbringlich erloschen ist. Dies wird mit Hilfe unterschiedlicher Methoden ermittelt. Ein EEG zeichnet die Hirntätigkeit auf, Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und fehlende Reflexe sowie Lichtstarre und Reaktionslosigkeit bei Schmerzfunktionstests geben Aufschluss über den Zustand des Patienten. Alle Tests müssen bei Erwachsenen nach mindestens 12 Stunden von einem anderen Arzt wiederholt werden. Erst im Falle einer absoluten Übereinstimmung und Feststellung des Hirntodes gemäß den Regeln zur Feststellung des Todes* wird der Hirntod und somit die Voraussetzung für eine Organspende erklärt.

Wie wird man Organspender?
Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, hat die Möglichkeit, sich formlos einen Organspendeausweis auszustellen, z.B. ist dies unter www.organspende-info.de möglich.  Der Ausweis muss nicht rechtlich oder medizinisch bestätigt werden und wird auch nicht registriert. Somit hat es jeder Mensch zu Lebzeiten selbst in der Hand, bewusst Spender zu sein. Wird der Ausweis vernichtet, erlischt auch die Wirksamkeit. Gibt es diesen Ausweis nicht, werden im Fall eines Hirntodes die nächsten Angehörigen zu diesem Thema befragt. Eine schwere und schnell zu treffende Entscheidung für die Hinterbliebenen. Organspende ist zwischen den Naturwissenschaftlern und  den Ethik-Kommissionen ein schwer umstrittenes Thema. Pro und Contra sind nicht eindeutig und verlässlich. Gerade deswegen sollte sich jeder ein persönliches Bild davon machen, mit seinen Angehörigen diskutieren und selbst entscheiden.

Informationen zu dem Thema finden Sie unter:
www.bmg.de
www.bundesaerztekammer.de
www.organspende-info.de


* (Richtlinie der Bundesärztekammer, § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG)

 

 

Wikimedia - Frebeck - CC by SA 3.0

Bild: Wikimedia - Frebeck - CC by SA 3.0

„Das Leben ist schön! Auch wenn es vergeht.“

So ein neuer Songtitel der Sängerin Sarah Connor. Jüngst gesungen in memoriam für die Menschen, die in 2015 verstorben sind.  Vor allem für die bekannten Menschen des öffentlichen Lebens, wie Helmut Schmidt, Hellmuth Karasek, Elisabeth Wiedemann, Henning Mankell, Omar Sharif und viele mehr.

All diese prominenten Menschen sind ihren letzten Weg gegangen. Sind versorgt und verabschiedet worden. Bestatter haben auch hier, wie in so vielen nicht prominenten Fällen, ihren Dienst getan. Sicher sehr genau, sehr bemüht und mit großer Empathie.  Manchmal auch mit vorgegebenem Drehbuch. Denn Bestatter sind so, zumindest die guten. Bestatter wissen, was der letzte Weg für den Verstorbenen und vor allem für die Hinterbliebenen bedeutet.

Erinnerung!

Erinnerung für die Zukunft.  Für die, die noch ein Stück weitergehen, manchmal ohne Begleitung.

Denn  besonders für diese Menschen ist der Satz „Das Leben ist schön!“ eine wirklich wichtige Botschaft!

Wir wünschen einen guten Auftakt ins Jahr 2016.